Förderung und Abrechnung von Online-Bildungsveranstaltungen
Für die Abrechnung von Online-Veranstaltungen gelten zurzeit von Seiten der Agentur für Erwachsenenbildung und damit auch für die EEB folgende Vorgaben:
- Alles, was online durchgeführt wird, muss eine synchrone Interaktion zwischen Teilnehmenden und Kursleitung gewährleisten. Das ist zum Beispiel bei Videokonferenzen auf datenschutzkonformen Varianten von „Zoom“ oder anderen Plattformen möglich. Dies kann auch in interaktiven 1 zu 1 Präsenz-Chats gewährleistet sein, die eine synchrone 1 zu 1 Kommunikation ermöglichen. Dabei müssen Inhalte und Beiträge von allen Teilnehmenden wahrgenommen und miteinander bearbeitet und diskutiert werden können. Bei den Online-Veranstaltungen muss ein individueller Austausch zwischen Teilnehmer*innen und Dozent*innen stattfinden. Dies kann schriftlich, z.B. über Lernplattformen, telefonisch, vis à vis oder im Rahmen von Videokonferenzen erfolgen. Nicht anerkannt werden können technisch automatisierte Interaktionen, wie z.B. im Rahmen einer Lernsoftware, bei der Teilnehmende vollkommen eigenständig und ohne Gruppenzusammenhang alleine einem Curriculum folgen.
- Die Mindestkursdauer für die Abrechnung einer Online-Veranstaltung, die über die EEB abgerechnet werden soll, beträgt nach wie vor 135 Minuten, das entspricht drei abzurechnenden Bildungsstunden à 45 Minuten. Dabei darf die Veranstaltungsdauer mehrerer Termine eines Kurses aufaddiert werden, um die 135 Minuten zu erreichen. Bei Online-Formaten macht es Sinn häufiger Pausen einzubauen (auf jeden Fall nach max. 90 Minuten), denn die mediale Vermittlung wird von den meisten Menschen als anstrengender oder ermüdender empfunden als eine reine Präsenzveranstaltung.
- Bezüglich der Teilnahmenachweise gegenüber der EEB reicht bei rein digitalen Veranstaltungen (ohne Präsenzteil) eine von der Kursleitung bzw. dem verantwortlichen Veranstalter unterschriebene TN-Namensliste mit den zugehörigen Kontaktdaten der Teilnehmenden. Es werden keine Unterschriften der Teilnehmenden auf den Listen benötigt bei Online-Veranstaltungen.
- Normalerweise beträgt die Mindestteilnehmer*innenzahl zur Abrechnung einer Veranstaltung über die EEB 7 Personen. In dieser Pandemiezeit ist die minimale Anzahl von der Agentur für Erwachsenenbildung auf 3 Personen temporär gesenkt worden.
Sicherlich werden die Bestimmungen über die fortschreitende Zeit immer mal wieder angepasst und aktualisiert werden. Darüber informieren halten wir Sie immer auf dem Laufenden. Wir hoffen, dass wir Ihnen heute erst einmal einen guten praktischen Leitfaden für die Bildungsarbeit in Zeiten der Pandemie geben konnten. Lassen Sie sich ein auf Online-Formate und nutzen Sie die neuen Medien! Sie werden sehen, es macht Spaß und ermöglicht uns Begegnungen und gemeinsames Lernen in dieser herausfordernden Zeit. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!
Mit herzlichen Grüße und guten Wünschen aus der EEB Wolfsburg-Wittingen/ Gifhorn
Ihre
Anette Wichmann und Angela Mylius
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