Förderung von Bildungsveranstaltungen

Ablauf der Förderung:

  1. Anmeldung der Bildungsveranstaltung über unser Online-Anmeldeportal (empfohlen), per Mail oder Post.
  2. Der Antrag wird durch eine pädagogische Mitarbeiterin geprüft.
  3. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Unterschriftenliste für Teilnehmende.
  4. Nach Ende der Veranstaltung schicken Sie uns die Teilnahmeliste und ggf. den Veranstaltungsbericht zu.
  5. Der Förderbetrag wird überwiesen.

Rahmenbedingungen:

  • Die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen einer gültigen Kooperations-Vereinbarung zwischen dem:der örtlichen Ausrichter:in der Veranstaltung (z. B. der Kirchengemeinde) und der EEB.
  • Die Veranstaltung muss öffentlich ausgeschrieben werden. In der Bekanntmachung muss die EEB (z. B. durch das EEB-Logo) neben dem:der örtlichen Ausrichter:in genannt sein.
  • Sofern der:die örtliche Ausrichter:in keine eigenen Geschäftsbedingungen hat bzw. diese keine Aspekte des Verbraucher:innenschutzes beinhalten, gelten die AGB der EEB Niedersachsen. Die AGB des örtlichen Ausrichters bzw. der Ausrichterin dürfen den AGB der EEB nicht widersprechen.
  • Es können nur bestimmte Themen und Formate gefördert werden. Wir beraten Sie gern!

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Ort

Zielgruppen


EEB Niedersachsen

Landesgeschäftsstelle
Odeonstraße 12
30159 Hannover
Tel.: 0511 1241-413
EEB.Niedersachsen@evlka.de

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