Förderung von Bildungsveranstaltungen

Die Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung werden für ihre Bildungsarbeit nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz finanziell gefördert. Dies ermöglicht es uns Kooperationspartner:innen auch finanziell zu unterstützen.

Kooperationspartner:innen sind u. a.:
Kirchengemeinden,
Familienbildungsstätten,
Diakonische Einrichtungen,
Vereine

Ablauf der Förderung:

  1. Anmeldung mit Anmeldeformular und Planungsbogen (siehe Formulare) schriftlich per Post oder über das Internet.
    Oder Anmeldung als Standardkurs: Vereinfachter Veranstaltungsbericht statt des Planungsbogens nach Abschluss der Veranstaltung.
  2. Der Antrag wird durch eine pädagogische Mitarbeiterin geprüft.
  3. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Anmeldungsbestätigung und eine Teilnahmeliste zum Unterschreiben.
  4. Nach Ende der Veranstaltung schicken Sie uns die Teilnahmeliste und ggf. den Veranstaltungsbericht zu.
  5. Der Förderbetrag wird überwiesen.

Rahmenbedingungen:

  • Die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen einer gültigen Kooperations-Vereinbarung zwischen dem:der örtlichen Ausrichter:in der Veranstaltung (z. B. der Kirchengemeinde) und der EEB.
  • Die Veranstaltung muss öffentlich ausgeschrieben werden. In der Bekanntmachung muss die EEB (z. B. durch das EEB-Logo) neben dem:der örtlichen Ausrichter:in genannt sein.
  • Sofern der:die örtliche Ausrichter:in keine eigenen Geschäftsbedingungen hat bzw. diese keine Aspekte des Verbraucher:innenschutzes beinhalten, gelten die AGB der EEB Niedersachsen, aufzurufen unter: www.eeb-lueneburg.de. Die AGB des örtlichen Ausrichters bzw. der Ausrichterin dürfen den AGB der EEB nicht widersprechen.
  • Es können nur bestimmte Themen und Formate gefördert werden. Wir beraten Sie hierzu gern!

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Ort

Zielgruppen




EEB Niedersachsen

Landesgeschäftsstelle
Odeonstraße 12
30159 Hannover
Tel.: 0511 1241-413
EEB.Niedersachsen@evlka.de

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