Das Schutzkonzept der EEB Niedersachsen
Auszug aus dem EEB Schutzkonzept vom 15.12.2025:
Unsere Haltung
Persönlichkeitsentwicklung, Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe sind Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses. Als evangelische Bildungseinrichtung achten wir die Würde, die Unantastbarkeit und den Schutz allen menschlichen Lebens. Grundsätzlich begegnen wir Menschen mit Achtsamkeit und mit Respekt und tragen dazu bei, dass Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt werden. Daher gehen wir grundsätzlich wertschätzend miteinander um und streben eine diversitätsbewusste und geschlechtersensible Kommunikationskultur untereinander und mit Dritten an. Wir achten die individuellen Grenzen aller Menschen und wenden uns gegen jegliche Form von Gewalt.
Wir möchten die Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, Teilnehmende wie Mitarbeitende, durch Präventionsmaßnahmen schützen und sichere Räume ermöglichen. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept nimmt die EEB Niedersachsen ihre Verantwortung zur Prävention sexualisierter Gewalt wahr. Der hier vorliegende Stand unseres Schutzkonzeptes wird laufend fortgeschrieben und gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen aktualisiert.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt meint jedes Verhalten, das, alters- und geschlechtsunabhängig, die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen der betroffenen Person geschieht. Oder unter Bedingungen, unter denen die betroffene Person aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Unterlegenheit nicht zustimmen kann. Häufig geschieht sexualisierte Gewalt durch Täter:innen unter missbräuchlicher Ausnutzung einer Machtposition.
Sexualisierte Gewalt begegnet uns in unterschiedlichen Formen. Im Folgenden wird unter-schieden zwischen Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt.
Zu Grenzverletzungen zählen grenzüberschreitende Verhaltensweisen, wie zum Beispiel die Missachtung der Intimsphäre, unangemessene, grenzüberschreitende Berührungen und sexistische Äußerungen. Wann eine persönliche Grenze überschritten wird, ist an die je individuelle Wahrnehmung gebunden.
Während Grenzverletzungen unter Umständen unbewusst und unabsichtlich initiiert werden, sind sexuelle Übergriffe nicht unbewusst, sondern geschehen absichtlich und sind Ausdruck eines mangelnden Respekts vor dem Gegenüber. U.a. zählen dazu: Umarmungen gegen den Widerstand der betroffenen Person sowie wiederholte sexistische Bemerkungen trotz der Bitte, dies zu unterlassen.
Sexualisierte Gewalt ist in unterschiedlichen Formen und Abstufungen mit und ohne Körper-kontakt strafrechtlich relevant. Hier wird unterschieden zwischen:
Hands off, wie z.B. Beleidigungen, altersunangemessene Gespräche über Sexualität, zugänglich machen von Pornografie, Veranlassung einer unterstützungsbedürftigen Person zu sexuellen Handlungen, Cyber-Sexualität;
Hands on, wie z.B. körperliche Handlungen an Schutzbefohlenen, Sexualverkehr oder porno-grafische Ausbeutung von Schutzbefohlenen.
Sexualisierte Gewalt beginnt dort, wo ein Mensch sexuelle Erregung sucht oder mit sexuellen Mitteln andere Ziele verfolgt (z.B. Machtausübung), ohne dass er auf die freie, reife, gleichberechtigte und informierte Zustimmung des Gegenübers zählen kann.
In allen digitalen und analogen Bereichen unserer Arbeit gilt es, wachsam zu sein und entschieden gegen sexualisierte Gewalt einzutreten.
Uns ist dabei bewusst:
o Alle sind betroffen.
o Alle könnten zu Täter:innen werden.
o Alle könnten zu Betroffenen werden.
Grundlagen, Entstehung und Ziel
Die Rechtsgrundlagen des vorliegenden Schutzkonzeptes sind die Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vom 18.10.2019 sowie die „Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ vom 26.01.2021.
Das vorliegende Schutzkonzept wurde unter Federführung der Leitung der EEB sowie der Steuerungsgruppe vom Kollegium der EEB entwickelt und richtet sich sowohl nach innen (Kreis der EEB Kolleg:innen), als auch nach außen (Kursleitungen, Teilnehmende, Kooperati-onspartner:innen). Ziel ist, das Konzept in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Das Schutzkonzept hat zum Ziel,
- sexualisierte Gewalt innerhalb unserer Einrichtung zu verhindern,
- alle zu ermutigen, Fälle von sexualisierter Gewalt zu melden; Nachteile sollen dadurch nicht entstehen,
- Sprachlosigkeit und Unsicherheit zu überwinden,
- zur Aufklärung und Strafverfolgung beizutragen,
- den Betroffenen zu Gerechtigkeit zu verhelfen,
- zur Reduktion asymmetrischer Gewaltverhältnisse beizutragen,
- einen Beitrag zu leisten, der unsere Gesellschaft achtsamer für alle Formen von Gewalt macht.
Unsere Ansprechpersonen (Stand 15.12.2025)
Wenden Sie sich im Verdachtsfall oder im Falle, dass Sie unsicher sind und/oder Fragen haben, gerne an eine der folgenden Personen:
Bettina Seeliger – vom Kollegium der EEB benannte Vertrauensperson: Bettina.Seeliger@evlka.de; Telefon: 0 59 21/72 72 8-0
Dr. Peter Straßer – vom Kollegium der EEB benannte Vertrauensperson: Peter.Strasser@evlka.de; Telefon: 05331 802 542
Ulrike Koertge – Leiterin der EEB Niedersachsen: Ulrike.Koertge@evlka.de; Telefon: 0511 1241 976
Michael Rilke – Qualitätsbeauftragter der EEB Niedersachsen: Michael.Rilke@evlka.de; Telefon: 0511 1241 610
oder an jede:n weitere:n Kolleg:in der EEB Niedersachsen.
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