Auch Online Veranstaltungen werden jetzt gefördert
Online-Veranstaltungen bzw. Online-Anteile von Veranstaltungen können gefördert werden, wenn es bei den Unterrichtsanteilen zu einem individuellen Austausch zwischen Dozent:innnen / Kursleitungen und Teilnehmenden kommt. D.h., rein technische bzw. automatisierte Austausch- oder Lernmöglichkeitenwerden werden nicht gefördert.
Die Förderkriterien entsprechen den geltenden Maßgaben für Präsenzveranstaltungen, wie z.B. mindestens sieben Teilnehmende, Einreichen eines Veranstaltungsberichts bzw. Planungsbogen (Kurskonzept) und einer Teilnahmeliste.
Die Dokumentation der Teilnahme erfolgt bei Online-Veranstaltungen durch die vorliegenden Anmeldungen oder in Form einer digitalen Erfassung der anwesenden Teilnehmenden unter Berücksichtigung des Datenschutzes oder durch eine formlose Teilnahmebescheinigung durch den Veranstalter:in.