Abgabetermine

Antragstellung
Für das 1. Halbjahr möglichst bis zum 30. November des Vorjahres
Für das 2. Halbjahr möglichst bis zum 30. Juni des Jahres
Grundsätzlich aber immer vor Beginn der Veranstaltung.

Abrechnungsunterlagen  
Veranstaltungen, die vor den Sommerferien enden: 15. Juli
Veranstaltungen, die zum Jahresende abgeschlossen sind: 15. Januar
Grundsätzlich direkt nach Ende einer Veranstaltung.


  • 10.06.20

Auch Online Veranstaltungen werden jetzt gefördert

Online-Veranstaltungen bzw. Online-Anteile von Veranstaltungen können gefördert werden, wenn es bei den Unterrichtsanteilen zu einem individuellen Austausch zwischen Dozent:innnen / Kursleitungen und Teilnehmenden kommt. D.h., rein technische bzw. automatisierte Austausch- oder Lernmöglichkeitenwerden werden nicht gefördert.

Die Förderkriterien entsprechen den  geltenden Maßgaben für Präsenzveranstaltungen, wie z.B. mindestens sieben Teilnehmende, Einreichen eines Veranstaltungsberichts bzw. Planungsbogen (Kurskonzept) und einer Teilnahmeliste.

Die Dokumentation der Teilnahme erfolgt bei Online-Veranstaltungen durch die vorliegenden Anmeldungen oder in Form einer digitalen Erfassung der anwesenden Teilnehmenden unter Berücksichtigung des Datenschutzes oder durch eine formlose Teilnahmebescheinigung durch den Veranstalter:in.


  • 30.11.2020

EEB Geschäftsstelle Hannover

Kontakt: Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover
Tel. 0511 - 1241 663, eeb.hannover@evlka.de
Mo-Do 9-14 und Fr 9-13 Uhr Uhr


Pädagogische Ansprechpartnerinnen für Ihren Kirchenkreis

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  • 09.06.20

Leitfaden von der Anmeldung einer Bildungsveranstaltung bis zur Auszahlung der Fördermittel

Was muss ich tun, wenn ich eine Veranstaltung anmelden möchte?

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  • 09.06.20

Ort

Zielgruppen




[v2]

EEB Niedersachsen

Landesgeschäftsstelle
Odeonstraße 12
30159 Hannover
Tel.: 0511 1241-413
EEB.Niedersachsen@evlka.de

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